Machen wir uns nichts vor. Die Kritik ist nach wie vor in weiten Teilen berechtigt. Die Skandalisierungen haben offensichtlich nicht dazu geführt, dass ein wirkliches Umsteuern in der Praxis stattgefunden hat. Wir erfahren immer wieder von Projekten im Ausland, in denen Kinder und Jugendliche von Menschen betreut werden, die für diese Arbeit nicht die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen. Es kommt nicht selten vor, dass deutsche Jugendliche in Familien des jeweiligen Gastlandes betreut werden, die nicht oder nur sehr unzureichend über deutsche Sprachkenntnisse verfügen. In vielen Diskussionen in Gremien in Deutschland wird immer wieder das Fachkräftegebot diskutiert. Und um eine definitive und unmissverständliche Antwort wird sich herumgedrückt. Leider verhält sich auch der Bundesverband Erlebnispädagogik in dieser Frage indifferent. In der von dieser Organisation für die Mitgliedsorganisationen vorgelegten Selbstverpflichtungserklärung ist davon die Rede, dass die verantwortlich Betreuenden pädagogische Fachleute sein sollen, danach wird dann aber auch von nichtpädagogischen MitarbeiterInnen gesprochen, die Begleitung und Beratung erhalten sollen. Mit dieser weichen Regelung ist es dann möglich, dass 8 oder 10 Jugendliche in russischen, rumänischen oder irischen Familien leben und es dafür eine pädagogische Fachkraft gibt. Für die Aufweichung einer eindeutigen Verpflichtung, wonach Jugendliche ein Anrecht auf spezifisch qualifizierte BetreuerInnen mit einer einschlägigen und abgeschlossenen Hoch- bzw. Fachhochschulausbildung haben, gibt es natürlich handfeste wirtschaftliche Gründe bei den entsprechenden Trägern.
Die Reihe der Skandale wird sich fortsetzen und auch wieder höhere Wellen schlagen, solange nicht von den verantwortlichen Trägern und auch von den belegenden Jugendämtern harte Qualitätsstandards angeboten und auch gefordert werden. Dabei ist auch immer wieder die Grundsatzfrage zu stellen, ob denn eine Maßnahme im Ausland im Einzelfall wirklich notwendig und sinnvoll ist. Aus unserer Sicht sind sie es dann, wenn die drastische Trennung vom bekannten und vertrauten sozialen Umfeld die wirkliche Chance für eine Neuorientierung in einer als verfahren erlebten Situation gesehen wird. Bei aller grundsätzlichen Anerkennung des Prinzips der sozialräumlichen Orientierung ist nicht zu leugnen, dass Jugendliche in Situationen geraten können, die selbst bei intensivster Betreuung den Verbleib in ihrem Umfeld nicht angebracht erscheinen lassen oder gar unmöglich machen. Häufig spielt dabei ein krimineller Hintergrund eine Rolle, sei es als Täter oder als Opfer. In aller Regel sollte der Auslandsaufenthalt zeitlich befristet angelegt sein. Definitiv muss ausgeschlossen sein, dass unliebsame und auffällige Jugendliche ins Ausland abgeschoben werden, um sich ihrer zu entledigen. Auch Betreuungen im Ausland sind Maßnahmen der Jugendhilfe. Es wird also deutlich, Betreuungen im Ausland werden ins Auge gefasst, wenn die Situationen, in denen sich Jugendliche befinden, sehr zugespitzt sind. Sinn machen solche Settings nur, wenn die Jugendlichen in dieser Zeit die best mögliche und auch eine sehr personalintensive Unterstützung erhalten. Naiv und unfachlich ist die Auffassung, dass die räumliche Distanz zum gewohnten Umfeld die entstandenen Probleme allein lösen könne. Natürlich bietet diese Distanz die Chance, belastende Situationen zunächst hinter sich zu lassen. Natürlich kann die Konfrontation mit fremden Kulturen hilfreich sein, um einen anderen Blick auf die Dinge zu bekommen. Entscheidend aber ist die pädagogische Intervention, die Möglichkeit der angeleiteten Reflexion, und dazu sind erfahrene und qualifizierte pädagogische Fachkräfte in der täglichen unmittelbaren Betreuung unabdingbar. Diese Fachkräfte vermitteln auch zwischen den Kulturen des Herkunfts- und des Gastlandes, dafür sind selbstverständlich auch Sprach- und Kulturkenntnisse unbedingt erforderlich.