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Zwischen wirklicher Chance und Abschiebung - Jugendhilfemaßnahmen in Europa

Wie kaum ein anderes Angebot im Spektrum der erzieherischen Hilfen stehen im Ausland angebotene und durchgeführte Betreuungsmaßnahmen im Focus öffentlichen Interesses. Diese Öffentlichkeit geht weit über Fachkreise hinaus, die sich üblicherweise für jugendhilfliche Leistungen interessieren. Immer wieder sind in den vergangenen Jahren in Presse, Funk und Fernsehen Skandale publiziert worden. Deutsche Botschaften und Konsulate aus den Ländern, in denen solche Maßnahmen durchgeführt werden, und das Auswärtige Amt beschweren sich bei deutschen Jugendbehörden, insbesondere bei Landesjugendämtern, über Missstände und drücken ihre ablehnende Haltung aus.

Dabei sind die Kritikpunkte vielfältig. Jugendliche fallen in den Gastländern auf, weil sie sich nicht an die dortigen Gesetzesnormen halten. Die Lebensbedingungen der Jugendlichen entsprechen nicht ansatzweise den Normen, die für die Jugendhilfe in Deutschland gelten. Träger und unterbringende Behörden halten sich nicht an gesetzliche Vorgaben (insbesondere an die Bestimmungen des KICK), häufig werden Mädchen und Jungen von nicht ausreichend qualifiziertem Personal betreut. Jugendliche berichten darüber hinaus, dass sie unzureichend informiert oder gar gegen ihren Willen ins Ausland verbracht wurden.

Die Kritik reicht von reißerischen Argumenten wie „Urlaub auf Staatskosten für junge Kriminelle“ bis hin zu fachlich fundierten Vorwürfen, dass die Standards des SGB VIII, insbesondere des § 36 und der Vorschriften des KICK nicht eingehalten würden.

Trotz der anhaltenden Diskussion, die seit vielen Jahren mal heftiger, mal leiser geführt wird, gibt es eine relativ konstant hohe Zahl von mehr als 500 Jugendhilfemaßnahmen im Ausland.

Machen wir uns nichts vor.

Die Kritik ist nach wie vor in weiten Teilen berechtigt. Die Skandalisierungen haben nicht dazu geführt, dass ein wirkliches Umsteuern in der Praxis stattgefunden hat. Wir erfahren immer wieder von Projekten im Ausland, in denen Kinder und Jugendliche von Menschen betreut werden, die für diese Arbeit nicht die erforderlichen Voraussetzungen (entsprechend dem Fachkräftegebot des SGB VIII) mitbringen. Nach wie vor werden deutsche Mädchen und Jungen in Familien des jeweiligen Gastlandes betreut, die nicht oder nur sehr unzureichend über deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Es gibt sogar Fälle, in denen es zum Konzept gehört, Jugendliche bewusst ihrer Möglichkeit zu berauben, sich muttersprachlich verständigen zu können.

Das Fachkräftegebot ist in Deutschland im SGB VIII gesetzlich verankert. Darüber hinaus sind Personen mit bestimmten Vorstrafen bzw. mit Verurteilungen wegen Grenzüberschreitungen gegenüber Abhängigen (Kindern und Jugendlichen) mit einem Tätigkeitsverbot in Feldern der Jugendhilfe belegt. Dieses ist gut und richtig so.

Leider drücken sich einzelne Träger, aber auch Spitzenverbände und Arbeitskreise um das definitive und unmissverständliche Einhalten dieses Standards herum. So enthalten Selbstverpflichtungserklärung immer noch „breite“ Ausnahmeregelungen, die es ermöglichen, Mädchen und Jungen in russischen, rumänischen, irischen, spanischen oder Familien anderer Länder ohne eine pädagogische Fachkraft im benannten rechtlichen Sinn betreuen zu lassen. Legitimiert wird das dann häufig mit einer „besonderen persönlichen Eignung“ der jeweiligen Betreuungsperson und/oder mit der Begleitung durch eine deutsche Fachkraft vor Ort.

Für die Aufweichung einer eindeutigen Verpflichtung, wonach Jugendliche ein Anrecht auf spezifisch qualifizierte BetreuerInnen mit einer einschlägigen abgeschlossenen Hochschulausbildung haben, gibt es natürlich handfeste wirtschaftliche Gründe bei den entsprechenden Trägern.

Die Reihe der Skandale wird sich fortsetzen und immer wieder auch höhere Wellen schlagen, solange nicht von den verantwortlichen Trägern und auch von den belegenden Jugendämtern eindeutige und nachprüfbare Qualitätsstandards angeboten und auch gefordert werden. Dabei ist auch die Grundsatzfrage zu stellen, ob denn eine Maßnahme im Ausland im Einzelfall wirklich notwendig und sinnvoll ist.

Aus unserer Sicht können sie es dann sein, wenn die drastische Trennung vom bekannten und vertrauten sozialen Umfeld die wirkliche Chance für eine Neuorientierung in einer als verfahren erlebten Situation gesehen wird. Bei aller grundsätzlichen Anerkennung des Prinzips der sozialräumlichen Orientierung ist nicht zu leugnen, dass Jugendliche in Situationen geraten können, die selbst bei intensivster Betreuung den Verbleib in ihrem Umfeld nicht angebracht erscheinen lassen oder gar unmöglich machen. Häufig spielt dabei ein krimineller Hintergrund eine Rolle, sei es als Täter oder als Opfer. In aller Regel sollte der Auslandsaufenthalt zeitlich befristet angelegt sein.

Definitiv muss ausgeschlossen sein, dass unliebsame und auffällige Jugendliche ins Ausland abgeschoben werden, um sich ihrer zu entledigen.

Betreuungen im Ausland sind Maßnahmen der Jugendhilfe. Dieses bezieht sich u.E. insbesondere auf rechtliche Vorschriften, die sich aus einschlägigen deutschen Gesetzen oder denen des Gastlandes ableiten lassen und auf sich daraus ergebende Qualitätsstandards.

Betreuungen im Ausland werden ins Auge gefasst, wenn die Situationen, in denen sich Jugendliche befinden, sehr zugespitzt sind. Sinn machen solche Settings nur, wenn die Mädchen und Jungen in dieser Zeit die beste mögliche und auch eine sehr personalintensive Unterstützung erhalten. Naiv und unfachlich ist die Auffassung, dass die räumliche Distanz zum gewohnten Umfeld die entstandenen Probleme allein lösen könne. Natürlich bietet diese Distanz die Chance, belastende Situationen zunächst hinter sich zulassen, und die Konfrontation mit fremden Kulturen kann hilfreich sein, um einen anderen Blick auf die Dinge zu bekommen.

Entscheidend aber ist die pädagogische Intervention, die Möglichkeit der angeleiteten Reflexion - und dazu sind erfahrene und qualifizierte pädagogische Fachkräfte in der täglichen unmittelbaren Betreuung unabdingbar. Diese Fachkräfte vermitteln auch zwischen den Kulturen des Herkunfts- und des Gastlandes, dafür sind selbstverständlich auch Sprach- und Kulturkenntnisse unbedingt erforderlich.